Rechtsprechung
BayObLG, 17.05.2001 - 1Z BR 121/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsbeschwerde; Testament; Wortlaut; Grenze der Auslegung; Erblasser
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133, § 2084; FGG § 20
Beschwerdeberechtigung eines aus der Erbengemeinschaft ausgeschiedenen Miterben im Erbscheinsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Landshut - VI 255/70
- LG Landshut - 60 T 3304/99
- BayObLG, 17.05.2001 - 1Z BR 121/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1521
- FamRZ 2002, 775
- Rpfleger 2001, 494
- BayObLGZ 2001, 127
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
Auszug aus BayObLG, 17.05.2001 - 1Z BR 121/00
Kann sich der Richter auch unter Auswertung aller Umstände von dem tatsächlich vorhandenen wirklichen Willen des Erblassers nicht überzeugen, muss er sich mit dem Sinn begnügen, der dem Erblasserwillen mutmaßlich am ehesten entspricht (vgl. BGH NJW 1993, 256; BayObLGZ 1997, 59/66; 1994, 313/318). - BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95
Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des …
Auszug aus BayObLG, 17.05.2001 - 1Z BR 121/00
Kann sich der Richter auch unter Auswertung aller Umstände von dem tatsächlich vorhandenen wirklichen Willen des Erblassers nicht überzeugen, muss er sich mit dem Sinn begnügen, der dem Erblasserwillen mutmaßlich am ehesten entspricht (vgl. BGH NJW 1993, 256; BayObLGZ 1997, 59/66; 1994, 313/318). - BayObLG, 13.06.1986 - BReg. 2 Z 47/86
Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers nur gegenüber einem …
Auszug aus BayObLG, 17.05.2001 - 1Z BR 121/00
Den Beteiligten ging es offenkundig nur darum, einer vermeintlich objektiv bestehenden Rechtslage Rechnung zu tragen, die, wenn sie denn zuträfe, das Fortbestehen des Nacherbenvermerks erfordert hätte (vgl. BayObLGZ 1986, 208). - BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59
Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG
Auszug aus BayObLG, 17.05.2001 - 1Z BR 121/00
Die Berechtigung des Beteiligten zu 1 zur Erhebung der weiteren Beschwerde ergibt sich aus der Verwerfung seiner Erstbeschwerde durch das Beschwerdegericht (vgl. BGHZ 31, 92/95).
- OLG Köln, 11.10.2010 - 2 Wx 39/10
Geltung der Stichtagsregelung für das Erbrecht nichtehelicher Abkömmlinge
Deshalb ist weder dem Erwerber eines Erbteils ein Erbschein zu erteilen, noch wird ein den gesetzlichen (Mit-) Erben ausweisender Erbschein im Sinne von § 2361 Abs. 1 BGB dadurch unrichtig, daß der Erbe seinen Erbteil auf einen Dritten überträgt (vgl. RGZ 64, 173 [178]; BayObLG NJW-RR 2001, 1521 [1522]; OLG Braunschweig, NJOZ 2004, 3856 [3857]; OLG Düsseldorf, MDR 1981, 143; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 332;… OLG Schleswig, SchlHA 2010, 292 ff., hier zitiert nach juris, Rdn. 27, 28;… Gergen in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2010, Rdn. 27;… Jauernig/Stürner, BGB, 13. Aufl. 2009, § 2033, Rdn. 5;… Staudinger/Werner, BGB, Neubearbeitung 2002, § 2033, Rdn. 24). - OLG Karlsruhe, 19.02.2024 - 14 W 87/23 Auszugehen ist vom Wortsinn unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Testamentsurkunde (vgl. BayObLG, Beschluss vom 17.05.2001 - 1Z BR 121/00, Rn. 25, juris).
- OLG Naumburg, 20.01.2006 - 10 Wx 4/05
Anwendbarkeit des Reichserbhofgesetzes
Gegen die Ablehnung einer beantragten Einziehung eines Erbscheins ist jeder beschwerdeberechtigt, der das für einen anderen bescheinigte Erbrecht selbst für sich in Anspruch nimmt, dessen erbrechtliche Stellung durch den angegriffenen Erbschein mithin nicht oder aber nicht richtig ausgewiesen wird (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1521, 1522; OLG Hamm Rpfleger 1986, 138, 139).Dementsprechend kann mit dem Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft auch nicht dessen Recht auf einen inhaltlich richtigen Erbschein verloren gehen (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1521, 1522).
- OLG Karlsruhe, 14.10.2022 - 14 U 125/21
Berichtigung des Grundbuchs bezüglich einer Eigentumswohnung
Lässt sich auf diese Weise nicht feststellen, was der wirkliche Wille des Erblassers war, muss sich das Gericht notfalls mit dem Sinn begnügen, der dem Erblasserwillen mutmaßlich am ehesten entspricht, also dem, was der Erblasser vernünftigerweise am ehesten gewollt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH…, Urteil vom 08.12.1982 - IVa ZR 94/81, BGHZ 86, 41 - 51, Rn. 16; BGH, Urteil vom 07.10.1992 - IV ZR 160/91; BayObLG, Beschluss vom 17.05.2001 - 1Z BR 121/00). - OLG Frankfurt, 20.07.2021 - 20 W 9/20
Wirkungen der Rücknahme eines öffentlichen Testaments aus amtlicher Verwahrung …
Nach § 2084, § 133 BGB ist nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern im Wege der erläuternden Auslegung der Wortsinn der von dem Testierenden benutzten Ausdrücke zu hinterfragen, um festzustellen, was er mit seinen Worten sagen wollte und ob er mit ihnen genau das unmissverständlich wiedergegeben hat, was er ausdrücken wollte (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.1982, Az. IVa ZR 94/81, BGHZ 86, 41 ff., Tz. 16; BayObLG, Beschluss vom 17.05.2001, Az. 1Z BR 121/00, Tz. 25, jeweils zitiert nach juris;… Weidlich in Palandt, a. a. O., § 2084 BGB, Rn. 1). - SG Osnabrück, 18.09.2012 - S 16 AS 191/11
Anrechnung zu realisierender Ansprüche; Auslegung; Bedürftigentestament; …
Dabei ist entsprechend § 133 BGB der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften (vgl. Bayrisches Oberstes Landgericht, Beschluss vom 17.05.2001, 1Z BR 121/00). - OLG Frankfurt, 02.03.2017 - 20 W 35/16
Zur Auslegung eines gemeinsamen Testaments von Ehegatten
Testamente sind nach § 133 BGB auszulegen, wonach der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften ist (vgl. BGH…, Urteil vom 08.12.1982, Az. IVa ZR 94/81, BGHZ 86, 41 ff., Rn. 16; BayObLG, Beschluss vom 17.05.2001, Az. 1Z BR 121/00, Rn. 25, jeweils zitiert nach juris;… Weidlich in Palandt, BGB, 76. Aufl., § 2084 BGB, Rn. 1;… Leipold in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 2084 BGB, Rn. 6). - OLG Frankfurt, 01.07.2021 - 20 W 75/19
Zur Berücksichtigung von "Schwarzgeld" bei der Testamentsauslegung
Nach § 2084, § 133 BGB ist aber nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern im Wege der erläuternden Auslegung der Wortsinn der von dem Testierenden benutzten Ausdrücke zu hinterfragen, um festzustellen, was er mit seinen Worten sagen wollte und ob er mit ihnen genau das unmissverständlich wiedergegeben hat, was er ausdrücken wollte (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.1982, Az. IVa ZR 94/81, BGHZ 86, 41 ff., Tz. 16; BayObLG, Beschluss vom 17.05.2001, Az. 1Z BR 121/00, Tz. 25, jeweils zitiert nach juris;… Weidlich in Palandt, BGB, 80. Aufl., § 2084 BGB, Rn. 1). - OLG Karlsruhe, 16.12.2022 - 14 U 49/21
Beschränkung von Feststellungsklage auf einzelne Streitpunkte bei schwieriger …
Lässt sich auf diese Weise nicht feststellen, was der wirkliche Wille des Erblassers war, muss sich das Gericht notfalls mit dem Sinn begnügen, der dem Erblasserwillen mutmaßlich am ehesten entspricht, also dem, was der Erblasser vernünftigerweise am ehesten gewollt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH…, Urteil vom 08.12.1982 - IVa ZR 94/81, BGHZ 86, 41-51, Rn. 16; BGH, Urteil vom 07.10.1992 - IV ZR 160/91, Tz 11, juris; BayObLG, Beschluss vom 17.05.2001 - 1Z BR 121/00, Tz 24, juris). - BayObLG, 28.06.2001 - 1Z BR 15/01
Beschwerdeberechtigung eines Miterben, der aus der Erbengemeinschaft …
Der Miterbe, der seinen Erbanteil übertragen hat, bleibt ein im Erbschein zu benennender Miterbe (vgl. Senatsbeschluss vom 17.5.2001, Az. 1Z BR 121/00;… Staudinger/Schilken BGB [1997] § 2353 Rn. 44 a.E., 71, 81;… MünchKomm/Dütz BGB 3. Aufl. § 2033 Rn. 27;… MünchKomm/Promberger § 2353 Rn. 32;… Lange/Kuchinke Lehrbuch des Erbrechts 4. Aufl. § 39 V 3).